Individuell und Flexibel
Wir als immodul haben unser Augenmerk auf die Projektierung und den Bau sogenannter Verbundeinrichtungen der Gesundheitsfürsorge gelegt. Unter einer Verbundeinrichtung verstehen wir den Verbund mehrerer Nutzungsmodule wie der klassischen vollstationären Pflege, Demenzgruppen, Intensivpflege, Palliativpflege, Kurzzeitpflege, Pflege für jüngere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Die jeweiligen Nutzungsmodule werden verträglich auf die örtlichen Bedarfe abgestimmt und können durch variable Layouts jederzeit einer anderen Nutzungsfakultät zugeführt werden. Eine schnelle Reaktion auf wandelnde Bedarfssituationen oder rechtliche Veränderungen ist somit garantiert.
Zweit – und Drittverwendbarkeit
Somit verfügen sämtliche von uns entwickelten Immobilien über eine Zweit – und langfristig über eine Drittverwendbarkeit. Es ist jederzeit sichergestellt, dass mit wenig Handgriffen aus zwei angrenzenden Pflegezimmern eine Wohnung von mind. 48 m² entstehen kann.
CareCenter SGB V ambulant versorgt
CareCenter – „Klein“ Wohngruppenkonzept ambulant versorgt!
- 12 Intensivpflegeplätze (Wohngruppe 1)
- 12 Intensivpflegeplätze (Wohngruppe 2)
- 12 – 15 Plätze ambulante Wohnpflege „ProAktiv“ meistens Pflegegrad 1 und Alltagshilfe
- 6 – 12 Wohnungen (2 P) „Betreutes Wohnen“
- 1 Stützpunkt ambulanter Dienst / Beratungsbüro Räume für Kiosk / Friseur / Fußpflege
Besonderheiten:
- SGB V Einrichtung ambulant
- Heimrecht und Heimmindestbau
- VO beachten
- WTG und WTPG beachten
- DIN 18040 Teil 1 und 2 beachten
- Heimaufsicht einbeziehen
- Versorgungsvertrag Krankenkassen
- CareCenter ambulant für die Zukunft
- Differenzierter Verbund Modularer Aufbau
- Kooperationen Case-Management
CareCenter SGB XI stationär versorgt
CareCenter – „Groß“ Wohngruppenkonzept stationär versorgt!
- 12 Intensivpflegeplätze (Wohngruppe 1)
Alternativ: - 12 Intensivpflegeplätze (Wohngruppe 2)
- 12 – 15 Plätze Demenzwohngruppe
- 6 – 12 Plätze ambulante Wohnpflege „ProAktiv“
meistens Pflegegrad 1 und Alltagshilfe - 1 Stützpunkt ambulanter Dienst / Beratungsbüro
- Räume für Kiosk / Friseur / Fußpflege
Zusätzliche Module denkbar
- 10 – 15 Wohnungen (2 P) „Betreutes Wohnen“
- 10 – 15 Wohng (1 P) AWP – ambulante Wohnpflege
Besonderheiten:
- SGB XI Einrichtung stationär
- Heimrecht und Heimmindestbau
- VO beachten
- WTG und WTPG beachten
- DIN 18040 Teil 1 und 2 beachten
- Heimaufsicht einbeziehen
- Versorgungsvertrag und I‑Kosten können nur
verhandelt werden, wenn Anlage angemeldet!
- CareCenter stationär für die Zukunft
- Differenzierter Verbund Modularer Aufbau
- Kooperationen Case-Management
Verbundeinrichtung Gesundheitsfürsorge SGBXI
- 60 Pflegeplätze in Wohngruppen u.a. Angebot für junge pflegebedürftige Menschen
- 20 Pflegeplätze in 2 Demenzwohngruppen gerontopsychiatrische Versorgung
- 1 Cafe/Bistro (rund 80 Sitzplätze, getrennter oder abtrennbarer Tagungs-/Feierraum)
- 1 Stützpunkt für den ambulanten Dienst
- 1 Tagespflegestation für 10 – 12 Plätze
- 12 Plätze AKIP – außerklinsche Intensivpflege
- 12 Plätze Intensivpflege Palliativ Care
- 30 Wohnungen (2 P) „Betreutes Wohnen“
- 30 Wohnungen (1 P) „AWP“ ambulante Wohnpflege
- Praxis Physiotherapie o. ä., Fußpflege
- Friseur, Kiosk
Besonderheiten:
- SGB V und XI Einrichtung vollstationär u. ambulant
- Heimrecht und HeimmindestbauVO beachten
- WTG und WTPG beachten
- DIN 18040 Teil 1 und 2 beachten
- Heimaufsicht einbeziehen
- Versorgungsvertrag und I‑Kosten können nur
verhandelt werden, wenn Anlage angemeldet!
- Verbundeinrichtung der Gesundheitsfürsorge
- Differenzierter Verbund Modularer Aufbau
- Kooperationen Case-Management
Sie haben Fragen?
Hinterlassen Sie doch eine Nachricht. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular